Maklerwesen

Die Kaufabwicklung von Häusern oder Wohnungen ist heutzutage derart komplex und vielseitig, dass es für einen Laien, wie es in der Regel die Eigentümer oder Erwerber sind, weder machbar noch zumutbar ist, alles korrekt und zufriedenstellend von Anfang bis Ende abzuwickeln. Sowohl der zeitliche und organisatorische als auch der finanzielle Aufwand wird hierbei häufig dramatisch unterschätzt.

Wir als Immobilienmakler sind auf diesem Gebiet jedoch die Profis. Verkaufen und Vermieten ist unser Alltagsgeschäft, somit profitieren sowohl die Eigentümer als auch die Erwerber im Einzelfall von Synergien aus unserem Maklernetzwerk sowie von unserer einschlägigen Berufserfahrung. Jeder einzelne Vorgang wird nach einem festen Schema bearbeitet und gliedert sich in knapp ein Dutzend einzelne Arbeitsabschnitte. Die wichtigsten Arbeitsschritte haben wir nochmals unter der Rubrik „Leistungen“ aufgeführt.

Rein rechtlich ist ein Immobilienmakler, wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermittelt oder (als sog. Nachweismakler) die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will (§ 34c Abs. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung).

Selbständige Immobilienmakler, Darlehensvermittler sowie Bauträger und Baubetreuer benötigen zur Geschäftsausübung eine besondere Genehmigung, die sogenannte Makler- und Bauträgererlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO). Dabei werden in allen genannten Fällen an die Person des Bewerbers bestimmte Anforderungen gestellt.

Für die Erlaubniserteilung ist nachzuweisen, dass der Antragsteller – bei juristischen Personen auch Vorstand oder Geschäftsführer – persönlich zuverlässig ist und in geordneten Vermögensverhältnissen lebt. Zugangsvoraussetzungen in Form einer bestimmten Ausbildung oder fachlichen Qualifikation werden aber nicht verlangt. Bei der Berufsausübung selbst sind jedoch noch weitere Besonderheiten zu beachten. In erster Linie ergeben sich diese aus den ergänzenden Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und – sofern Wohnungen vermittelt werden – auch aus dem Wohnungsvermittlungsgesetz.

Unser betriebswirtschaftliches Studium (Immobilienwirtschaft) und unsere mehrjährige Berufserfahrung verschafft uns die nötige fachliche Qualifikation und macht uns somit zu einem starken und kompetenten Geschäftspartner.