Wertermittlung

Ritt & Müller Immobiliengutachten

Gerne erstellen wir für das für Ihre zwecke notwendige Guatchten für ihre Immobilie. Dabei bieten wir alle gängigen Gutachtenformen an, vom Verkehrswertgutachten, Beleihungswertgutachten bis zu einem Kurzgutachten was für sehr viele Wertermittlungsanlässe schon vollkommen ausreichend ist.

Zudem ist die Guatchtenerstellung für Sie kostenlos, wenn Sie Ihre Immobilie auch verkaufen möchten.

Notwendigkeit zur Wertermittlung

Erbschaft, Ehescheidung, Kauf- und Verkaufsabsicht etc. geben Anlass für die Wertermittlung einer Immobilie. So ist es möglich, durch ein Gutachten zu erfahren, welchen Wert die Immobilie darstellt. Da die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken keine rein mathematische Wissenschaft ist, gibt es nicht die Formel, welche durch Anwendung immer den richtigen Wert als Ergebnis berechnet. Es ist daher notwendig Kenntnisse des Immobilienmarktes in die Berechnung einfließen zu lassen und dies nachvollziehbar darzustellen.

Wert vs. Preis

Der Wert ist ein objektivierter und gleichzeitig subjektiv nachprüfbarer Begriff, der sich aus dem funktionalen Zusammenhang zwischen Angebot und Nachfrage am Markt ergibt. Der Preis einer Immobilie liegt in jedem konkreten Einzelfall zwischen den subjektiven (persönlichen) Wertschätzungen von Käufer und Verkäufer, wobei die endgültige Festlegung des Preises durch unterschiedliche Verhandlungspositionen und andere subjektive (persönliche) Faktoren beeinflusst werden kann.

Anlässe zur Wertermittlung

Nachfolgend sehen Sie diverse Gründe, wobei eine Immobilienwertermittlung hilfreich für die Entscheidungsfindung ist.

  • Erbschaftsangelegenheiten
  • An- bzw. Verkauf
  • Eheschließungen und Ehescheidungen
  • Schenkungen und Übertragungen von Immobilien
  • Zwangsversteigerungen
  • An- bzw. Vermietung
  • Beleihungswertermittlung
  • Enteignung
  • Nachlassregelungen
  • Vormundschaftsangelegenheiten
  • Unternehmensübernahmen
  • Performance Messung
  • Informationszwecke
  • steuerliche Gründe
  • versicherungstechnische Angelegenheiten
  • Kontrolle eines vorhandenen Wertgutachtens
  • ggf. Gegengutachten